Seit heute, dem 29.05.2020, gibt es in der Corona-Krise nun auch endlich Lockerungen für unsere großen Hochzeitsfeiern in Berlin und Brandenburg!
Für Berlin gab es heute folgende Pressemitteilung von Senatorin Ramona Pop, ich zitiere einen Auszug daraus:
"Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Innenbereich:
- mit bis zu 150 TeilnehmerInnen ab dem 02.06.2020
- mit bis zu 300 TeilnehmerInnen ab dem 30.06.2020
Veranstaltungen wie Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen, messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote im Außenbereich:
- mit bis zu 200 TeilnehmerInnen ab dem 02.06.2020
- mit bis zu 500 TeilnehmerInnen ab dem 16.06.2020
- mit bis zu 1000 TeilnehmerInnen ab dem 30.06.2020
Die Gastwirtschaft darf nun zwischen 06.00 und 23.00 Uhr öffnen. Reine Schankwirtschaften dürfen ab 02.06.2020 unter Einhaltung der Hygieneregeln ebenfalls für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Getränke dürfen nur an Tischen angeboten und verzehrt werden. Wie in der Gastronomie ist zwischen den Tischen einschließlich Bestuhlung ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten; in diesem Abstandsbereich dürfen sich keine Personen aufhalten."
Quelle: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.938964.php
Brandenburg hinkt hier aktuell leider noch etwas hinterher. Vielleicht wurde aber auch die Homepage nicht so schnell aktualisiert wie in Berlin.
Per 28.05.20 wurde entscheiden, dass Hochzeitsfeiern im Innenbereich bis 50 Personen stattfinden dürfen.
Hier ein Auszug aus dem Artikel vom Land Brandenburg:
"Nach der neuen Corona-Verordnung sind in Brandenburg jetzt Zusammenkünfte und Feiern im privaten oder familiären Bereich „aus gewichtigem Anlass“ mit bis zu 50 Personen erlaubt.
„Man soll die Feste feiern, wie sie fallen“, heißt es so schön. Doch was ist ein gewichtiger Anlass? Damit will die Landesregierung aufgrund der weiterhin niedrigen Infektionszahlen zum Beispiel Hochzeitsfeiern nach der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung in einem etwas größerem Rahmen ebenso möglich machen wie Feste, die eine ähnlich herausragende Bedeutung im Leben eines Menschen haben. Damit sind zum Beispiel auch private Feiern zur Kommunion, Firmung oder Konfirmation sowie Jugendweihe gemeint. Auch bei Silberne, Goldene oder Diamantene Ehejubiläen, dem Schulbeginn und dem Schulabschluss sind private Feste mit bis zu 50 Personen jetzt wieder möglich, wenn dabei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden."
Wiederum steht weiter unten in der Pressemitteilung, dass standesamtliche Eheschließungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 und unter freiem Himmel mit bis zu 150 Personen gestattet sind.
Nun ja, wer schon mal in einem Standesamt war, der weiß, dass dort in den Innenräumen niemals genügend Platz für so viele Personen ist. ;-)
Sicher ist hiermit gemeint, dass "Hochzeiten/Hochzeitsfeiern" in diesem Personenkreis erlaubt sind. Aktuell herrscht noch ein wenig Sprachwirrwar bei dem dem ganzen Thema Hochzeit, aber wir sind nun endlich hoffnungsvoller und freuen uns vorsichtig auf die ersten Sommerhochzeiten!
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manuela marx (Samstag, 30 Mai 2020 11:15)
Vielen lieben Dank für die Informationen.
Obwohl ich Sie nicht gebucht habe wurde mir sofort und sehr nett auf meine Fragen geantwortet. Das ist nicht selbstverständlich und ist daher hoch anzurechnen. Vielen lieben Dank
mit freundlichen Grüßen
Manuela marx