· 

Corona-Update: Trauungen mit Euren Liebsten wieder erlaubt

Heiraten 2020 - was ist erlaubt?

Liebe Brautpaare, es gibt endlich einen Lichtblick für unsere (Eure) Hochzeiten in diesem Jahr!

Genau genommen gibt es einen Lichtblick in Richtung standesamtlicher Trauung. Bisher war es es leider so, dass nur das Brautpaar und max. 2 Trauzeugen bei der Trauung anwesend sein durften. Seit dem 4. Mai 2020 gibt es endlich Lockerungen für diesen einmaligen Moment im Leben.

 

Regelungen Hochzeiten in Berlin

Private Veranstaltungen bis 20 Personen sind gestattet. Natürlich unter den aktuell geltenden Hygienemaßnahmen.

Ich zitiere von www.berlin.de/corona:

"Erlaubte private Veranstaltungen mit bis zu 20 Personen dürfen unter der Voraussetzung stattfinden, dass der Veranstaltende eine Anwesenheitsliste erstellt. Im Falle der Infektion eines Teilnehmenden kann das Gesundheitsamt mithilfe der Liste alle potentiellen Kontaktpersonen schnellstmöglich kontaktieren und über die notwendigen Folgeschritte informieren.
Folgende Angaben von jedem Teilnehmenden müssen auf der Anwesenheitsliste mindestens festgehalten werden:

  • Vor- und Nachname
  • Vollständige Adresse
  • Telefonnummer

Veranstalter*innen müssen die Liste vier Wochen lang aufbewahren und dem Gesundheitsamt auf Verlangen aushändigen. Nach Ablauf der vier Wochen muss die Liste gelöscht oder vernichtet werden."

UPDATE! 11.05.20:

  • Ortsgebundene, öffentliche Versammlungen und Veranstaltungen unter freiem Himmel mit bis zu 50 Teilnehmenden dürfen seit 04. Mai ohne Antragspflicht stattfinden.
  • Ab 09. Mai dürfen auch ortsfeste Kundgebungen mit bis zu 50 Teilnehmenden unter freiem Himmel stattfinden. Aufzüge mit bis zu 50 Teilnehmenden sind ebenfalls ab diesem Termin wieder erlaubt, sofern sie unter ausschließlicher Nutzung von Fahrzeugen durchgeführt werden.
  • Ab 18. Mai dürfen auch Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmenden in geschlossenen Räumen stattfinden.
  • Öffentliche Versammlungen im Freien sind ab 25. Mai mit bis zu 100 Teilnehmenden zulässig.

Regelungen Hochzeiten in Brandenburg

Auch in Brandenburg gibt es bezüglich standesamtlicher Trauungen Lockerungen. Allerdings ist dies leider noch etwas schwammiger ausgedrückt.

Zitat von www.rbb24.de:

"Die Standesämter könnten nun abhängig von ihren örtlichen Gegebenheiten entscheiden, wie viele Gäste neben Brautpaar und Trauzeugen der Eheschließung beiwohnen dürfen, hieß es. Für den Schutz der Standesbeamtinnen und -beamten sei es auch weiter wichtig, dass Abstandsgebote und Hygienemaßnahmen strikt eingehalten werden. Deshalb müsse vor Ort über die genauen Modalitäten entschieden werden."

UPDATE! 11.05.20:

Ab dem 25.05.2020 sind standesamtliche Trauungen mit bis zu 50 Personen erlaubt.

ABER: "Beim anschließendem Zusammensein gelten die allgemeinen Regelungen zur Kontaktbeschränkungen. Das heißt, es dürfen sich nur Personen aus zwei Haushalten zugleich treffen."

Mein Fazit:

Nun ja, das ist kein riesen Schritt in Sachen Hochzeitsfeiern. Im Prinzip müssen die Hochzeitsfeiern weiterhin erstmal ins nächste Jahr geschoben werden, denn inwiefern in den Locations (Restaurants, Hotels) mit allen Gästern wirklich gefeiert werden kann, ist weiterhin leider offen.

Selbst wenn die Restaurants und Hotels zunächst öffnen dürfen, müssen strenge Hygieneregeln mit Sicherheitsabständen etc. eingehalten werden. Das wird für einige Locations, wo bisher große Hochzeitsfeiern geplant wurden, sicher kaum umzusetzen sein.

Aber immerhin könnt Ihr lieben Brautpaare wenigstens in diesem Jahr noch in kleiner Runde, mit den engsten Verwandten und liebsten Freunden, Eure offzizielle standesamtliche Trauung zelebrieren. Groß gefeiert wird dann eben im nächsten Jahr oder sogar im übernächsten. Oder vielleicht sogar in diesem Winter?

 

Schaut doch noch einfach mal in meinen Bericht über Herbsthochzeiten: blog/romantische-herbsthochzeit

Foto: Katrin Andrzejewski

Kommentar schreiben

Kommentare: 0